Beitragsordnung

§1 Grundlage

Diese Beitragsordnung beruht auf §4 der Satzung.

§2 Beitragspflicht

Alle Mitglieder des Vereins sind beitragspflichtig.

Gründungsmitglieder und passive Mitglieder sind beitragsfrei.

§3 Höhe der Beiträge

Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt:
– Kinder und Jugendliche 25,00 EUR

Geschwisterkinder erhalten einen Rabatt von 5,00 EUR

Es wird eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR erhoben. 

Über Änderungen der Beitragshöhe entscheidet die Mitgliederversammlung.

§4 Zahlungsweise

Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum 05. des ersten Monats eines Quartals fällig (05. Januar, 05. April, 05. Juli, 05. Oktober).

Der Beitrag wird im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.

§5 Beginn der Beitragspflicht bei unterjährigem Eintritt

Beginnt die Mitgliedschaft während eines laufenden Quartals, wird der Mitgliedsbeitrag anteilig ab dem Monat des Eintritts berechnet.

Der anteilige Beitrag wird mit dem nächsten regulären Beitragseinzug fällig oder gesondert eingezogen.

Ab dem darauffolgenden Quartal gilt der reguläre Quartalsbeitrag gemäß §4.

§6 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 29.12.2025 in Kraft.